Die KfW erhöht die Förderbeträge ab den 24.01.2020 um bis zu 12,5 %. Somit können bei der Sanierung zum Effizienzhaus bis zu 48.000 € und beim Neubau von Effizienzhäuser bis zu 30.000 € Förderung pro Wohneinheit beantragt werden. Der max. Kreditbetrag wurde auf 120.000 € pro Wohneinheit angehoben. Der maximal förderfähigen Kosten ebenfalls auf 120.000 € pro Wohneinheit.
Auch bei der Sanierung von Nichtwohngebäude zum KfW-Effizienzhaus wurde der Tilgungszuschuss um 10 % auf max. 27,5 % erhöt.