Nachfolgend sind die bekanntesten Förderprogramme aufgelistet. In vielen Fällen können weitere regionale Förderprogramme abgerufen werden. Wir beraten Sie gerne individuell zu den Fördermöglichkeiten Ihres Bauvorhabens.
Für die Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Förderungen wird keine Haftung übernommen.
Die KfW erhöht die Förderbeträge ab den 24.01.2019 um bis zu 12,5 %. Somit können bei der Sanierung zum Effizienzhaus bis zu 48.000 € und beim Neubau von Effizienzhäuser bis zu 30.000 € Förderung pro Wohneinheit beantragt werden. Der max. Kreditbetrag wurde auf 120.000 € pro Wohneinheit angehoben. Der maximal förderfähigen Kosten ebenfalls auf 120.000 € pro Wohneinheit.
Auch bei der Sanierung von Nichtwohngebäude zum KfW-Effizienzhaus wurde der Tilgungszuschuss um 10 % auf max. 27,5 % erhöt.
Die nachfolgenden Förderbeträge wurden diesbezüglich noch nicht angepasst.