Wenn das Gebäude nicht zu einem Effizienzhaus saniert werden kann, können einzelne Maßnahmen zur Reduzierung der Energieverluste über das Förderprogramm „Einzelmaßnahmen“ gefördert werden. Hierfür gibt es einen zinsgünstigen Kredit von 50.000,00 € pro Wohneinheit und einen Schuldenerlass von 7,5 %, max. 3.750,00 € oder
ohne Kredit einen Zuschuss von 10,0 % pro Wohneinheit.
Gefördert werden folgende Maßnahmen;
- Wärmedämmung der Außenwände
- Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
- Wärmedämmung der Kellerdecke oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen und von erdberührten Außenflächen beheizter Räume
- Austausch der Fenster
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Austausch der Heizung einschließlich einer hocheffizienten Umwälzpumpe