Am 01. Juli 2021 tritt die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft und verbessert die Förderbedingungen in Deutschland. Während Hausbesitzer damit Kredite für Einzelmaßnahmen bekommen, profitieren Sie auch bei ganzheitlichen Sanierungen und energieeffizienten Neubauvorhaben von attraktiveren Konditionen. So zum Beispiel durch die EE-Klasse, die einen Förderbonus für regenerative Energien bereithält. Wie die Förderungen im Detail aussehen, erklären wir in den folgenden Abschnitten.
Wohngebäude-Förderung: Bessere Konditionen für Effizienzhäuser
Mit dem neuen Programmteil „Wohngebäude“ der BEG-Förderung (BEG WG) schafft der Staat höhere Anreize für Häuser auf Effizienzhaus-Niveau. So gibt es ab 1. Juli 2021 attraktive Zuschüsse oder Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen für alle, die ein Effizienzhaus bauen oder ihr bestehendes Gebäude zum Effizienzhaus sanieren. In diesem Zuge fällt die bisher verfügbare Förderstufe zum KfW-Effizienzhaus 115 weg. Finanzielle Unterstützung gibt es dafür ab Juli auch für Sanierer, die ihr Haus auf Effizienzhaus-40-Niveau bringen. Die folgende Tabelle zeigt die Konditionen im Überblick.
Sanierung zum Effizienzhaus (lt. BEG Wohngebäude) | ||
---|---|---|
Effizienzhaus-Standard | ||
Denkmal | 25 % | Zuschuss oder Tilgungszuschuss |
Effizienzhaus 100 | 27,5 % | Zuschuss oder Tilgungszuschuss |
Effizienzhaus 85 | 30 % | Zuschuss oder Tilgungszuschuss |
Effizienzhaus 70 | 35 % | Zuschuss oder Tilgungszuschuss |
Effizienzhaus 55 | 40 % | Zuschuss oder Tilgungszuschuss |
Neu: Effizienzhaus 40 | 45 % | Zuschuss oder Tilgungszuschuss |
iSFP-Bonus | + 5 % | für die schrittweise Sanierung zum gewünschten Effizienzhaus-Standard |
Pro Wohneinheit sind Kosten von 120.000 Euro anrechenbar. Das entspricht auch der maximalen Kreditsumme der Darlehensvariante der BEG-WG-Förderung.
Wer die technischen Vorgaben der Bundesförderung erfüllt und noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben hat, kann die Mittel ab 1. Juli 2021 über die KfW beantragen. Während Zuschüsse über das KfW-Zuschussportal erhältlich sind, gibt es Förderdarlehen auch hier über die Hausbank. Relevant sind die KfW-Programme 261 (Darlehen) und 461 (Zuschuss).
Wichtig zu wissen: Auch hier ist die Einbindung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Expertenliste Pflicht. Die Liste von der Deutschen Energie Agentur (dena) finden Sie hier. |
EE-Bonus verspricht höhere Förderung für erneuerbare Energien
Entscheiden sich Bauherren oder Sanierer für eine Hybrid- oder Umweltheizung, profitieren sie von besseren Förderbedingungen. Denn dann steigen Zuschüsse und Tilgungszuschüsse um 2,5 Prozent (Neubau) beziehungsweise 5,0 Prozent (Sanierung) an. Außerdem erhöhen sich die anrechenbaren Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit, wodurch die Fördersumme insgesamt stark ansteigt. Um den EE-Bonus nutzen zu können, müssen Bauherren und Sanierer ihren Wärmebedarf zu mindestens 55 Prozent mit regenerativen Energien decken.
Übrigens: Für Neubau-Bauherren gibt es mit dem sogenannten Nachhaltigkeitsbonus eine Alternative mit gleichen Konditionen wie im EE-Bonus. Voraussetzung ist ein Nachhaltigkeitszertifikat für das neue Effizienzhaus. Viele Förderprogramme der KfW laufen zum Juli 2021 aus. Gültigkeit haben ab dann die folgenden Programme:
– KfW-Programm 261/ 262 für Kredite für Wohngebäude
– KfW-Programm 461 für Zuschüsse für Wohngebäude
Fördermittel für die Baubegleitung, die es bisher über das Programm 431 der KfW gab, erhalten Bauherren und Sanierer ab Juli direkt über die jeweiligen Angebote der BEG-Förderung von der Kreditanstalt.