Wohngebäude-Förderung

Am 01. Juli 2021 tritt die zweite Stufe der Bun­des­förderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft und verbessert die Förderbe­din­gun­gen in Deutsch­land. Während Haus­be­sitzer damit Kred­ite für Einzel­maß­nah­men bekom­men, prof­i­tieren Sie auch bei ganzheitlichen Sanierun­gen und energieef­fizien­ten Neubau­vorhaben von attrak­tiv­eren Kon­di­tio­nen. So zum Beispiel durch die EE-Klasse, die einen Förder­bonus für regen­er­a­tive Energien bere­i­thält. Wie die Förderun­gen im Detail ausse­hen, erk­lären wir in den fol­gen­den Abschnitten.

Wohngebäude-Förderung: Bessere Konditionen für Effizienzhäuser

Mit dem neuen Pro­grammteil „Wohnge­bäude“ der BEG-Förderung (BEG WG) schafft der Staat höhere Anreize für Häuser auf Effizien­zhaus-Niveau. So gibt es ab 1. Juli 2021 attrak­tive Zuschüsse oder Dar­lehen mit hohen Tilgungszuschüssen für alle, die ein Effizien­zhaus bauen oder ihr beste­hen­des Gebäude zum Effizien­zhaus sanieren. In diesem Zuge fällt die bish­er ver­füg­bare Förder­stufe zum KfW-Effizien­zhaus 115 weg. Finanzielle Unter­stützung gibt es dafür ab Juli auch für Sanier­er, die ihr Haus auf Effizien­zhaus-40-Niveau brin­gen. Die fol­gende Tabelle zeigt die Kon­di­tio­nen im Überblick.

 

Sanierung zum Effizien­zhaus (lt. BEG Wohngebäude)
Effizien­zhaus-Stan­dard 
Denkmal  25 % Zuschuss oder Tilgungszuschuss
Effizien­zhaus 100 27,5 % Zuschuss oder Tilgungszuschuss
Effizien­zhaus 85 30 % Zuschuss oder Tilgungszuschuss
Effizien­zhaus 70 35 % Zuschuss oder Tilgungszuschuss
Effizien­zhaus 55 40 % Zuschuss oder Tilgungszuschuss
Neu: Effizien­zhaus 40  45 % Zuschuss oder Tilgungszuschuss
iSFP-Bonus  + 5 % für die schrit­tweise Sanierung zum gewün­scht­en Effizienzhaus-Standard

 

Pro Wohnein­heit sind Kosten von 120.000 Euro anrechen­bar. Das entspricht auch der max­i­malen Kred­it­summe der Dar­lehensvari­ante der BEG-WG-Förderung.

Wer die tech­nis­chen Vor­gaben der Bun­des­förderung erfüllt und noch keine Liefer- oder Leis­tungsverträge vergeben hat, kann die Mit­tel ab 1. Juli 2021 über die KfW beantra­gen. Während Zuschüsse über das KfW-Zuschuss­portal erhältlich sind, gibt es Förder­dar­lehen auch hier über die Haus­bank. Rel­e­vant sind die KfW-Pro­gramme 261 (Dar­lehen) und 461 (Zuschuss).

 

Wichtig zu wis­sen: Auch hier ist die Ein­bindung eines Energieber­aters der Energie-Effizienz-Experten­liste Pflicht. Die Liste von der Deutschen Energie Agen­tur (dena) find­en Sie hier.

EE-Bonus verspricht höhere Förderung für erneuerbare Energien

Entschei­den sich Bauher­ren oder Sanier­er für eine Hybrid- oder Umweltheizung, prof­i­tieren sie von besseren Förderbe­din­gun­gen. Denn dann steigen Zuschüsse und Tilgungszuschüsse um 2,5 Prozent (Neubau) beziehungsweise 5,0 Prozent (Sanierung) an. Außer­dem erhöhen sich die anrechen­baren Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohnein­heit, wodurch die Förder­summe ins­ge­samt stark ansteigt. Um den EE-Bonus nutzen zu kön­nen, müssen Bauher­ren und Sanier­er ihren Wärmebe­darf zu min­destens 55 Prozent mit regen­er­a­tiv­en Energien decken.

Übri­gens: Für Neubau-Bauher­ren gibt es mit dem soge­nan­nten Nach­haltigkeits­bonus eine Alter­na­tive mit gle­ichen Kon­di­tio­nen wie im EE-Bonus. Voraus­set­zung ist ein Nach­haltigkeit­sz­er­ti­fikat für das neue Effizien­zhaus. Viele Förder­pro­gramme der KfW laufen zum Juli 2021 aus. Gültigkeit haben ab dann die fol­gen­den Programme:

– KfW-Pro­gramm 261/ 262 für Kred­ite für Wohngebäude
– KfW-Pro­gramm 461 für Zuschüsse für Wohngebäude

För­der­mit­tel für die Baube­gleitung, die es bish­er über das Pro­gramm 431 der KfW gab, erhal­ten Bauher­ren und Sanier­er ab Juli direkt über die jew­eili­gen Ange­bote der BEG-Förderung von der Kreditanstalt.