Ab 24.01.2020 verbesserte Förderkonditionen für Gebäudesanierungsprogramme

Die KfW erhöht die Förder­be­träge ab den 24.01.2020 um bis zu 12,5 %. Somit kön­nen bei der Sanierung zum Effizien­zhaus bis zu 48.000 € und beim Neubau von Effizien­zhäuser bis zu 30.000 € Förderung pro Wohnein­heit beantragt wer­den. Der max. Kred­it­be­trag wurde auf 120.000 € pro Wohnein­heit ange­hoben. Der max­i­mal förder­fähi­gen Kosten eben­falls auf 120.000 € pro Wohneinheit.

Auch bei der Sanierung von Nicht­wohnge­bäude zum KfW-Effizien­zhaus wurde der Tilgungszuschuss um 10 % auf max. 27,5 % erhöt.